Hinweise zu externen Links
M it Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links"
hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung
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kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich
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Haftungsausschluss
LM7-Travelix ReiseAgentur tritt lediglich als Vermittler für die angebotenen
Reiseleistungen auf. Für die ordnungsgemässe Durchführung der
gebuchten Reiseleistung trägt der jeweilige Reiseveranstalter die Verantwortung.
Die Informationen auf dieser Website verstehen sich als "Aussagen an sich"
ohne implizite Garantien jedweder Art. Die bereitgestellten Informationen auf
dieser Website wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig
aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden,
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zu ergreifen gegen destruktive Programme oder Programmteile wie Viren, Worms,
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durch Links von unserer Website aus erreicht werden.
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WICHTIGE HINWEISE:
Grundsätzlich müssen Sie sich selbst über notwendige Paß- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten bei dem für Ihr Reiseziel zutreffenden Botschaften informieren. Für die Beschaffung von Paß-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich.
Informieren Sie sich grundsätzlich über aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihren Hausarzt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch Ihre Krankenkasse versichert sind. Insbesonders können Krankenrücktransporte einen erheblichen Vermögensschaden verursachen. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung und sichern Sie sich gegebenenfalls durch eine private Reiseversicherung ab.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR REISEVERMITTLUNGSLEISTUNGEN
durchführendes Reisebüro: die LM7-Travelix ReiseAgentur (nachfolgend Reisebüro genannt)
1. Geltung
Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittlerin von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, es sei denn, wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir als Reiseveranstalterin auftreten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem Gebiet der Reise- und Beförderungsvermittlung. Die Vermittlung von Reise- und Beförderungsleistungen erfolgen ausschließlich zu den Vertragsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger, auf die wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.
2. Anmeldung/Buchung
2.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (eMail, Online-Buchung) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie das Reisebüro verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen. Das Reisebüro führt die Buchungsaufträge unverzüglich aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Flugverkehrsgesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen Bestätigung erklärt wird. Online Flugbuchungen sind grundsätzlich verbindlich. Ist dem Reisebüro jedoch die Leistungserbringung unmöglich (Buchung zu kurzfristig, Tickethinterlegung nicht möglich, Ticket kann nicht fristgemäss zugestellt werden, Leistungsträger lehnt die Buchung ab), kann das Reisebüro die Flugbuchung kosten- und ersatzlos stornieren.
2.2. Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalters, Hoteliers, Reeders und sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.
2.3. Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme, die keiner Form bedarf, bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. Das Reisebüro wird allerdings nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.
2.4. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters nach Maßgabe vorstehender Ziffer 2.2.
3. Zahlungen
3.1. Die Einforderung des Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor. Ist der Reisepreis direkt an den Reiseveranstalter zu leisten (Direktinkasso), finden insoweit die Punkte 3.2 - 3.4 keine Anwendung.
3.2. Das vom Reiseveranstalter zum Inkasso bevollmächtigte Reisebüro ist bei erfolgter Reisevermittlung gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins - für geleistete Zahlungen bei Insolvenz des Reiseveranstalters - berechtigt, den vollen Reispreis unverzüglich einzufordern und für den Reiseveranstalter entgegenzunehmen.
3.3. Der Reisepreis wird vom Reisebüro bis zur vollständigen Leistungserbringung durch den Reiseveranstalter verwahrt. Dem Reisenden stehen keine Einwendungen gegen die Weiterleitung des Reisepreises, sofern sie nicht in insolvenzbedingten Leistungsausfällen ihren Grund haben, zu. Dieses gilt insbesondere für reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche.
3.4. Für den Fall, daß nach Art und Umfang der vermittelten Reiseleistungen von dem Reisebüro Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen, ist das Reisebüro berechtigt, die verauslagten Beträge im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls außergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zur Verfügung gestellt wird.
3.5. Die Reiseunterlagen werden Ihnen je nach Ihrer Wahl unverzüglich nach Zurverfügungstellung seitens des Reiseveranstalters unter Zurverfügungstellung des Sicherungsscheines gegen Zahlung zugesandt oder im Geschäftslokal des Reisebüros ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist das Reisebüro nicht verpflichtet, abhandengekommene oder verlorengegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen.
3.6. Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluß des Reisebüros. Das Reisebüro ist berechtigt, nach Vertragsschluß eingetretene Flugtarifänderungen oder Tarifnachforderungen unter Beachtung der Vorschriften des § 651 a BGB, hier insbesondere Abs. 4 und 5, an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für den Fall, daß das Reisebüro von den Flugverkehrsgesellschaften mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis oder Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.
4. Leistungsänderungen
Die von den Flugverkehrsgesellschaften veranlaßten oder aufgrund betriebsnotwendig anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankuftflughafen einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt das Reisebüro dann keine Haftung, wenn diese Änderungen durch triftige Gründe veranlaßt und für den Kunden zumutbar sind.
5. Rücktritt
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise zurücktreten (Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen Leistungsträgern von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatzanspruch kann sich bis auf den vollen Reisepreis belaufen. Das Reisebüro ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen. Dem Reisebüro steht grundsätzlich neben den Stornogebühren des Leistungsträgers eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-- € pro stornierte Person zu.
6. Haftung
6.1. Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro FremdIeistungen soweit sich aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen. § 651 a Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
6.2. Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisebüros beruhen.
6.3. Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind.
6.4. Das Reisebüro wird Sie im Auftrag des Reiseveranstalters vor Vertragsschluß über notwendige Paß- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Für die Beschaffung von Paß-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.
6.5. Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Informieren Sie sich grundsätzlich über aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihren Hausarzt. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.
6.6. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt das Reisebüro, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr.
6.7. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch Ihre Krankenkasse versichert sind. Insbesonders können Krankenrücktransporte einen erheblichen Vermögensschaden verursachen. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines "Rat & Tat" - Paketes der EUROPÄISCHEN REISDEVERSICHERUNG. Informationen hierzu können Sie jederzeit anfordern oder sich auf unserer Homepage darüber informieren.
7. Sicherung des Reisepreises
Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder
des Konkurses sichergestellt, daß Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit
Reiseleistungen deswegen ausfallen und insoweit notwendige Aufwendungen für
die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet werden. Dieser
Sicherungsschein wird Ihnen im Auftrag des Reiseveranstalters durch das Reisebüro
bei Einforderung des Reisepreises ausgehändigt. Dieses gilt dann nicht,
wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung
einschließt und der Reisepreis 150,00 Euro nicht übersteigt. Der
Sicherungsschein ist für Beförderungsleistunen (Flug,Bahn,Fähren
etc.) und sonstigen Einzelleistungen (Hotels,Mietwagen etc.) nicht notwendig;
wird aber von einigen Leistungsträgern freiwillig erbracht.